STWEG-Betriebskostenabrechung verständlich erklärt
In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen die persönliche Betriebskostenabrechnung zum Stockwerkeigentum (STWEG). Sie lernen zudem die Bedeutung wichtiger Begriffe aus dem «STWEG-Jargon» kennen.
Budget
Wir erstellen das Budget als finanzielle Planung für das folgende Jahr Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft. Das Budget enthält alle Kosten wie zum Beispiel Heizverbrauch, Wartung, Reparaturen, Verwaltungskosten, Erneuerungsfonds usw. Das Budget dient dazu, die Liquidität für diese laufenden Kosten sicherzustellen.
Akonto/Rate
Dies ist die Bezeichnung für die Geldeinforderungen pro Eigentümer/in. Aufgrund des Budgets werden die Akontozahlungen (Budgetzahlungen) individuell für jede/n Eigentümer/in berechnet und im folgenden Jahr zum Beispiel quartalsweise oder halbjährlich eingefordert.
Persönliche Betriebskostenabrechnung
An der Jahresversammlung wird die definitive Jahresrechnung genehmigt. Die Differenz zu den eingeforderten Akontozahlungen und den effektiv entstandenen Kosten werden in der persönlichen Betriebskostenabrechnung abgebildet. Eine allfällige Nachzahlung oder ein Guthaben ist auf dieser Abrechnung ersichtlich. Diese Nachzahlung oder dieses Guthaben wird mit den Akontozahlungen des neuen Abrechnungsjahres verrechnet.
Abrechnungsbeispiel STWEG
Nach der Versammlung erhält jeder Eigentümer seine individuelle Abrechnung. Das untenstehende Beispiel erklärt die einzelnen Bezeichnungen.
Folgender Service ist bei der UBV Immobilien Treuhand AG im Verwaltungshonorar enthalten:
Kapital- und Zinsausweise
Sie weisen Ihren Anteil an den Bankkonto Saldi der STWEG/MEG Gemeinschaft aus. Die werden anfangs Februar versendet.
Aufstellung über die effektiven Unterhalts- und Verwaltungskosten
Die Aufstellung über die effektiven Unterhalts- und Verwaltungskosten als Beilage zur Steuererklärung werden Ihnen nach erfolgter Revision der Jahresabrechnung zugestellt.
Ihr Ansprechpartner
Mitglied der Geschäftsleitung
Leiter Immobilienbewirtschaftung
Betriebsökonom dipl. oek.