Was sie über erneuerbares Heizen wissen müssen (Kanton Zürich)

Für viele Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer wird das Thema «Heizungsersatz» erst aktuell, wenn die alte Heizung nicht mehr funktioniert. Dann muss es meist schnell gehen und es fehlt die Zeit, ein Heizsystem mit erneuerbaren Energien zu prüfen, mit dem oftmals Geld und Energie gespart werden kann.
Seit dem 1. September 2022 dürfen im Kanton Zürich fossile Heizungen in bestehenden Gebäuden nur noch durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt werden. Dies gibt das revidierte kantonale Energiegesetz vor. Ausnahmen sind zulässig, wenn erneuerbare Lösungen technisch nicht möglich sind oder über den gesamten Lebenszyklus mehr als 5% teurer sind als eine fossile Heizung.
Jeder Heizungsersatz ist ein bewilligungspflichtiger Umbau. Die Baueingabe erfolgt wie bisher mit dem «Gesuch für Erstellung, Umbau und Betrieb von wärmetechnischen Anlagen», kurz WTA-Gesuch. Das Gesuch ist beim Bauamt der Gemeinde einzureichen. Wenn nochmals ein Heizsystem mit fossilen Energien eingesetzt werden soll, braucht es zusätzlich eine Berechnung der Lebenszykluskosten für alle technisch möglichen Heizungsvarianten. Für diese Berechnung steht neu eine Rechenhilfe, der sogenannte Lebenszykluskostenrechner zur Verfügung (Formular EN-LCC-ZH).
Erneuerbar Heizen lohnt sich!
Zwar sind Heizungen mit erneuerbaren Energien teurer in der Anschaffung als fossile Heizsysteme. Dafür sind sie aber deutlich günstiger in Betrieb und Wartung, sodass sich die Investition langfristig lohnt. Für eine grobe Vergleichsrechnung werden die Mehrkosten eines Systems mit den Einsparungen bei den Energie-, Betriebs- und Wartungskosten ins Verhältnis gesetzt. Kostet beispielsweise die Wärmepumpenheizung 10 000 Franken mehr als der neue Gaskessel, ist jedoch im Betrieb jährlich 1000 Franken günstiger, so sparen Sie spätestens nach 10 Jahren viel Geld.
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